... jederzeit bei Pfarrerin oder Pfarrer
„In der Regel reicht ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer nach persönlicher Wahl und eine Unterschrift aus.“ Das Gespräch kann zeitlich frei mit der hauptamtlichen Kirchenvertreterin vereinbart werden oder auch in den eigenen vier Wänden stattfinden.
Bei noch nicht Getauften folgt nach dem Gespräch noch die Taufe im Gottesdienst, in der Christinnen und Christen feiern, dass jeder Mensch ein einzigartiges und geliebtes Geschöpf Gottes ist: Es wird sterben und durch die Liebe Gottes auch wieder auferstehen – das besagt der Taufritus, in dem ein Mensch dreimal mit Wasser begossen wird.
Mit dem Kircheneintritt erwirbt man nicht nur den Anspruch auf Beratung und seelsorgerliche Begleitung in jeder Lebenssituation sowie auf die persönlich gestalteten Gottesdienste zu Taufe, Konfirmation, Trauung, Segnung und Beerdigung. Mit dem Kircheneintritt wird man auch Teil einer Solidargemeinschaft, die unter anderem Arme unterstützt, Kinder und Jugendliche begleitet, Geflohene aufnimmt, Kranke und Gefangene besucht. Über die Kirchensteuer, die in Hessen neun Prozent der jeweiligen Lohnsteuer beträgt, unterstützen die Kirchenmitglieder diese Arbeit. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe auch steuersenkend geltend gemacht werden. In der demokratisch geleiteten Evangelischen Kirche, können alle Mitglieder jederzeit auf verschiedenen Ebenen mitwirken und mitbestimmen – vom Vorstand der jeweiligen Kirchengemeinde bis zur Kirchensynode auf Ebene der Landeskirche oder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), dem Verbund aller deutschen Landeskirchen. Weltweit vernetzt arbeiten die Landeskirchen und die EKD ökumenisch, global und friedensfördernd mit vielen Kirchen zusammen.